Stellungnahme zur Landrätin

Weiter Rinder im Selztal: Neue Bewirtschafter sollen Flächen des Selzverbandes übernehmen“, die Landrätin auf der hp der Kreisverwaltung


kurze Stellungnahme

Bezugnehmend und verweisend auf weitere Artikel unser hp lassen sich folgende Dinge ergänzen:


Wegen Unregelmäßigkeiten bei der Vergabe von EU Subventionen und bei der Umsetzung des Zaunbauprojektes wird in diesem Zusammenhang laufen Ermittlungsverfahren. Wie die gebrachten Beispiele zeigen geht es dem Nabu im Wesentlichen um Prämien und die Kreisverwaltung unterstützt dies indem sie ungerecht Prämien zuteilt und sanktionsrelevante Verstöße gegen die entsprechenden EU-Verordnungen nicht einhält und dem Nabu und nabutreuen Landwirten trotzdem Gelder zukommen läßt und begünstigt.


Andere Landwirte, aber auch wir als Bewirtschafter der übrigen Flächen werden bewußt geschädigt. Bescheide seit 2015 falsch ausgestellt, dies konnte auch das Wirtschaftsministerium, Abt. Landwirtschaft, nach wenigen Minuten der Durchsicht unserer Bescheide 2015 bestätigen.

Klare Empfehlung von dort, da die Kreisverwaltung nicht in der Lage sei die Fehler zu klären, direkt jede einzelne Fläche vor dem Verwaltungsrichter zu klären und dann daraus Schadenersatzklagen und mögliche Strafanzeigen gegen die Kreisverwaltung abzuleiten.


Da wir als Ökobetrieb einen 5 jährigen Vertrag (der nach wie vor besteht) mit der Kreisverwaltung besitzen, bauen die weiteren Jahre auf dem Jahr 2015 auf. Uns zustehende Subventionen werden uns bewußt vorenthalten, bzw. widerrechtlich an Nabu oder Landwirte ausgezahlt.

Klärungstermine gemeinsam mit unserm Anwalt bei der Kreisverwaltung wurden von deren Seite bewußt nicht zur Lösung genutzt, sonder jährlich neue Fehler in den Bescheiden konstruiert, obwohl wir die Arbeiten gemacht haben und gemäß Vertrag machen müssen und auch jährliche Kontrollen des Ökologischen Landbaus positiv bestanden haben.


Das Verfahren vor dem Verwaltungsgericht gegen die Kreisverwaltung ist anhängig.

Da neben den Gutachten zur Richtigkeit für die Vogel- und Pflanzenwelt des Gebietes auch von den Veterinären der Kreisverwaltung geforderte Kontrollen wie jährliche Blutuntersuchungen usw. eingehalten werden (und allesamt negative Befunde, also krankheitsfrei, ergeben haben) und sie sich auch vor Ort über den gesundheitlichen Zustand der Rinder und damit des Beweidungsprojektes mehrfach informiert haben ist die fachliche Ausführung des Projektes gewährleistet.


Trotz Verfahren gegen Nabu und nabutreuen konventionellen Landwirten wird versucht vollendete Tatsachen zu schaffen und den Nabu nach wie vor zu hofieren. Dies spricht nicht für eine gesetzlich vorgeschriebene neutrale Behörde, die jeden Bürger gleich behandelt.


Obwohl der Nabu seit 2012 (Geschäftsbesorgungsvertrag zwischen Kreisverwaltung und der Nabu Ortsgruppe Oppenheim/Rhein-Selz über das Beweidungsprojekt) weder vor Ort ist (und auch die Vorsitzende der Nabu Ortsgruppe Dr. B. Geiger durch Abwesenheit glänzt), noch die Maßnahmen, die bis Ende 2014 hätten abgeschlossen werden sollen in der Lage ist umzusetzen, wird weiter auf ihn gebaut.

Dies dann dahingehend zu verdrehen in „der Start für die Zusammenarbeit mit der Nabu-Gruppe Rhein Selz ist schon lange geplant“, Flächen parallel mit ungültigen doppelten Pachtverträgen seit 2012 an den Nabu zu vergeben nur damit er Subventionen erhalten soll ohne daß er Arbeiten durchführt, ist nicht nur moralisch fragwürdig.


In diesem Zusammenhang dann „den Bürger“ vorschieben, der gegen eine Beweidung durch unsere Selztalrinder wäre (im wesentlichen sind dies einzelne Jäger und einzelne Landwirte, gegen deren Verstöße t.w. auch ermittelt wird), spricht weniger ein Demokratieverständnis als gezielte Begünstigung und Lobbyarbeit an.

In diesem Zusammenhang seien z.B. die kilometerweise nicht fertiggestellten Zäune (aber komplett abgerechneten Zäune) auf an andere Landwirte verpachtete Flächen oberhalb Friesenheim genannt.


Ein Naturschutzverein, der selbst auf seinen Flächen mit von ihm ausgesuchten Landwirten und einer Firma des Zaunbaus zusammenarbeitet, die fachlich nicht in der Lage sind ein Naturschutzprojekt umzusetzen, ist als solches in Frage zustellen.

Wenn er stattdessen durch Gewinnoptimierung durch den Verbau von Billigware (aber Abrechnung nach geforderter Qualitätsware) Ausbeutung und Schädigung der Natur durch Einsatz von Spritz- und Düngemitteln und zu frühen Mahdzeiten, gegen Pachtverträge, Ausschreibungsunterlagen mit dem Selzverband/Nabu und gegen EU Verordnungen verstößt und dies über Jahre, ist auch die fachliche und ordnungsgemäße Ausführung in Zukunft nur schwer vorstellbar.

Wenn genau dieser Verein durch das Unterlassen von Ausschreibungen und deren Beauftragung von Pflegemaßnahmen zudem noch die besonders schützenswerten Vogelarten des EU Vogelschutzgebietes, Kernzone Hahnheimer Bruch, massiv gefährdet so ist fraglich wie mit ihm die „zukünftig gewollte“ Naturschutzarbeit aussehen soll.


Wenn dann die Freigabe der Subventionen und Öffentlicher Gelder, wissentlich daß die Maßnahme weder den EU-Förderrichtlinien und Verordnungen, noch der Ausschreibung entspricht, noch fertiggestellt und ordnungsgemäß durchgeführt wurden und werden und trotz entsprechender Anzeigen an die Fach- und eigentlich Kontrollbehörden der Kreisverwaltung mißachtet werden, weil u.a. der dafür zuständige Bearbeiter der Kreisverwaltung gleichzeitig Mitglied im Nabu ist, so ist dies nicht einfach nur unsittlich…


Hinsichtlich der Gelder im fünf bis sechstelligen Bereich die der Nabu hierdurch „verdient“ folgen weitere Kapitel auf unserer hp.