"die neue Ära der Beweidung" Organisation durch Nabu und Kreisverwaltung

Leider enthält die öffentliche Stellungnahme von (Nabu 2020 auf deren Hp) und in Zeitungsartikeln geäußerte Meinungen gravierende Fehler, bzw. Falschbehauptungen, auf die hier Stellung bezogen wird


Die Selztalrinder (Halter Lauba Landschaftsbau GmbH, vertr. durch Gf. Dipl. Geograph Jochen Fiala) haben seit 2005 für die Flächen eine Nutzungsvereinbarung (zwischen Selzverband und Lauba), deswegen konnte die Kreisverwaltung/Selzverband die Flächen im Selztal nicht einfach kündigen, dies war erst durch den „Vergleich“ beim Amtsgericht 2019 möglich.
Mit dem Vergleich hat der Selzverband/Kreisverwaltung also nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten die er bewusst nicht einhält.

Aus dem vor dem Amtsgericht geführten Vergleich von 2019 (zwischen Selzverband und Lauba) ergeben sich rechtsbindende Forderungen an die Kreisverwaltung, welchen sie seither bewusst NICHT nachkommt, u.a. diverse Zahlungen (z.B. Schadenersatz, Subventionen).

So wurden Flächen rechtsstaatwidrig an Dritte verpachtet, obwohl sie sich im Besitz von den Selztalrindern/Lauba befanden. Also wurde illegal Heu geerntet, Heuballen entwendet, bauliche Anlagen auf einer Fläche errichtet und fremde Rinder hingestellt (Zaunbau für mehrere Tausend (8.000,-?) Euros durchgeführt), um illegal Dritte auf Kosten des Steuerzahlers zu begünstigen und gleichzeitig die Flächen zur Futtergewinnung der Selztalrinder zu berauben.


Parallel zu der Nutzungsvereinbarung zwischen Selzverband und Lauba hat der Selzverband die Flächen ab 20.11.2012 illegal an Nabu weil quasi doppelt, verpachtet.
Nabu hat die Flächen jedoch nie ordnungsgemäß landwirtschaftlich bewirtschaftet, sondern wiederum an Dritte (konventionelle Landwirte) verpachtet. Diese nutzten die Flächen intensiv (früher Mahdbeginn, tw. Einsatz von Spritz- und Düngemitteln), um mehr Heu zu gewinnen.

Hier hat der Nabu zusätzlich zu den Pachteinnahmen auch noch gemäß Pachtvertrag Selzverband/Nabu S. 3, §5 „Bewirtschaftungsauftrag“, Euro 250,-/Monat erhalten.
Bis mind. 2017 also 60 Monate, entspricht Euro 15.000,-, was wahrscheinlich bis heute gezahlt wird (noch weitere 30 Monate Euro 7.500,- dazu) also 22.500 Euro bis heute.

Weitere landwirtschaftliche Subventionen wurden von der Kreisverwaltung von 2013-2017 und weiterhin ausgezahlt, Euro 3.150,45, laut schriftlicher Auskunft der Kreisverwaltung vom 21.03.2017 erhält Nabu die Subventionen, ohne aktiver Bewirtschafter (Landwirt) zu sein.
Tw. „dürfen“ die Landwirte das Heu ernten (aktiver Bewirtschafter), der Nabu kassiert jedoch die landwirtschaftlichen Subventionen, ohne Arbeiten durchzuführen.


Es gab also lediglich die Nutzungsvereinbarung seit 2005 zwischen Selzverband und Lauba, nie
jedoch einen Pachtvertrag/Nutzungsvereinbarung o.dgl. zwischen Nabu und Lauba.
Seit 2015 gibt es jedoch landwirtschaftliche Subventionen auch für die Beweidungsflächen der Selztalrinder und Nabu beantragte illegal landwirtschaftliche Subventionen (wegen Doppelmeldung) für die durch Selztalrinder beweideten Flächen, um landwirtschaftliche Subventionen zu erhalten, die ihnen gemäß Gesetz ohnehin nicht zustehen.

Hierauf beruht die gesamte Problematik, da Nabu davon ausging, dass die Flächen für Euro 450/Monat durch die Selztalrinder bewirtschaftet werden, Nabu jedoch hierfür die fünfstelligen Subventionen erhält.

Weidezaunbau
2014 hat der Nabu eigenmächtig die Ausschreibung „Weidezaunbau“ für 16 Kilometer beauftragt, (auch Flächen der Selztalrinder betreffend), obwohl Lauba Euro 18.000,- günstiger war, mit der Begründung dass Lauba keine Zäune bauen könne, trotz der schriftlichen Aussage des Selzverbandes dass Lauba Zäune bauen könne.
Es wurde die Firma ZAUNQ beauftragt und abgerechnet, sowie Auskunft Landestransparenzgesetz Kreisverwaltung vom 21.03.2017 per Mail. Es wurden Euro 64.680,55 für den Zaunbau ausgezahlt, da sie „weitgehend fertiggestellt“ wären.
Vor Ort sah das so aus, dass keine Zaun fertig war, kilometerweise lediglich Billigpfosten statt der geforderten teureren Pfosten verbaut, von der Firma abgerechnet, von Nabu als „ordnungsgemäß“ abgenommen und von der Kreisverwaltung ausgezahlt wurden.
Es wurden kilometerweise bewusst Zäune der Selztalrinder zerstört und damit die Beweidung gefährdet und Ausbrücke der Tiere provoziert und in Kauf genommen! Diese zerstörten Abschnitte mussten von Lauba ersetzt werden, Klage gegen Nabu wegen Schadenersatz ist vor dem Amtsgericht Mainz.
Bereits 2015 wurde diesen Missstände hingewiesen. Gemäß der aktuellen Aussage des Rechtsanwaltes Wenzel (der Nabu und Selzverband/Kreisverwaltung vertritt) werden deshalb staatsanwaltschaftliche Ermittlungen gegen Nabu und Kreisverwaltung durchgeführt.


Trotz der verausgabten Öffentlichen Gelder und massiver Ungereimtheiten wurde weder Nabu hinterfragt, noch ein Planungsbüro mit den weiteren Ausschreibungen beauftragt, vielmehr wird weiterhin mit dem Nabu „zusammengearbeitet“, ohne erforderliche Korrekturen zu tätigen und die Verhältnisse ordnungsgemäß aufzuklären.

Es wird nun die Firma „Zaunkönig“ beauftragt, den selben Zaun „nochmals“ fertigzustellen, da die Firma ZAUNQ ja nie beendete. Die Zäune sind wurden nun zeitgleich mit der per Gerichtsvollzieher durchgesetzten Zwangsräumung der Selztalrinder 2020 tatsächlich hergestellt.
Insofern ist die Vermutung naheliegend, dass nun erneut weitere Steuergelder für dieselbe Sache verschwendet werden.


Fleischmast
Widersinnig zum Vorgehen des Selzverbandes/Kreisverwaltung bestätigten eben diese
mit mehreren Gutachten Lauba eine ordnungsgemäße Beweidung, unter fachlichen Naturschutzgesichtspunkten mit der ordnungsgemäßen Beweidungsdichte.


Insofern erscheint der Vorwurf der Fleischmast/Überweidung durch Selztalrinder als scheinheiliger Kündigungsgrund nahezu grotesk. Vielmehr scheinen, die durch Fiala aufgezeigten Missstände im Naturschutz und Fehler beteiligter Instanzen der Grund zu sein, diesen aus der Gleichung zu nehmen und das, obwohl es sich um ein Vierteljahrhundert Mehrwert und optimale Passung für Tiere und Naturschutz in dem Gebiet handelt.

Bei den Selztalrindern, wie normalerweise bei Beweidungsprojekten im Naturschutz, handelt es sich um eine Mutterkuhherde, d.h. die Kälber laufen mit der Herde mit, es gibt in der Herde, die dementsprechenden Mutterkühe, meist laufen auch noch vorjährige Kälber mit.
Dadurch gibt es einen gewachsenen Herdenaufbau mit vielen kleineren Rindern.
Bei der Beweidungsdichte werden Rinderherden nicht in Köpfen, sondern in Großvieheinheiten pro Jahr pro Hektar gerechnet (GVE, im Nabuprotokoll (sic) falsch als GVO angegeben).


Betrachtet man die Zahlen der „neuen Ära“, also 40 Rinder derzeit, = 40 GVE, da Alter über einem Jahr, auf 60 Jersey Rinder UND 30 Rinder Limousin (beides Hochleistungsrassen statt Extensivrinder wie Hochlandrinder), so wurden bereits jetzt die Flächen massiv überweidet.


Im Einzelnen nochmals zur Nabu „Selztal-Beweidung“
    es gab keine Absprachen hinsichtlich des Pachtvertrages zwischen Selzverband und Nabu, somit kann es auch nicht „im Einvernehmen“ mit Herrn Fiala stattfinden.
Ganz im Gegenteil, der Selzverband hatte die Flächen gleichzeitig an 2 verschiedene verpachtet (seit 2005, also VOR der Verpachtung an Nabu bereits an Lauba), womit die Doppelbelegung und ungerechtfertigte Zahlung an Dritte begannen, die eigentlich Lauba zustehen und seither aktiv zurückgehalten werden

    seit 2014 stehen 289.000 Euro für das Beweidungsprojekt im Selztal zur Verfügung, statt ein Planungsbüro zu beauftragen wurden Laien des Nabu beauftragt und haben die Maßnahme bewußt hinausgezögert um die Beweidung durch die Selztalrinder zu erschweren. (Zaunbau mangelhaft, Fangstand nicht beauftragt usw.)

    Die erwähnten 3.000 Arbeitsstunden sind falsch. 3.000 Stunden wären bei einem Arbeitstag von 8h = 375 Tage, die für besagten Antrag und Ausschreibungen niemals aufwendet wurden.
Bis auf die Ausschreibung „Zaunbau“ hat sich der Nabu um keine weitere Ausschreibung gekümmert. Alle anderen Ausschreibungen wurden von Lauba erarbeitet.

    Die geforderten Qualitätsnachweise, trotz Eignungsbestätigung durch Selzverband, wurden vom Nabu bewußt ignoriert. Anwaltskanzlei Wenzel, die Nabu und Kreisverwaltung vertritt, bestätigt, dass die Vergabe trotz des von Lauba vorliegenden günstigerem Angebots bewusst nicht an Lauba erfolgte. Er bestätigt zudem einen Verstoß gegen die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/A).
Es fand keine Kontrolle statt, auch die von der Kreisverwaltung zitierte ADD hat die Maßnahmen nicht kontrolliert, sondern Geschäftsbesorgungsvertrag zwischen KV und Nabu als "privat" und damit außerhalb ihres Zuständigkeitsbereichs von sich gewiesen, OBWOHL es sich um Öffentliche Steuergelder handelt.

    Der Nabu führt die Maßnahme nicht ehrenamtlich durch, sondern wurde monatlich dafür bezahlt, siehe Pachtvertrag, weiterhin hat der Nabu bis 2017 nachweislich Subventionen und Pachteinnahmen durch die vom Selzverband an ihn und dann unterverpachtete Flächen erhalten. ca. 42.000 Euro. (Auskunft Kreisverwaltung, 21.03.2017 und www.agrar-fischerei-zahlungen.de)

    Jahrelang hat der Nabu bestritten, dass viele Hektar seiner Flächen illegal, entgegen des Pachtvertrages mit dem Selzverband und den Naturschutzauflagen mit Dünge- und Spritzmitteln behandelt werden, nun bestätigt er dies zumindest teilweise in seiner Stellungnahme.

Wie kann ein Naturschutzverein dann von Landwirten fordern, dass diese mehr Blühflächen für Insekten anlegen sollen, wenn sie gleichzeitig Intensiv- Landwirtschaft auf Naturschutzflächen betreiben lassen?
Hintergrund ist, dass durch die Weiterverpachtung der Naturschutzflächen an konventionelle Landwirte MEHR Pachteinnahmen für den Nabu anfallen.

    Rinder werden in Großvieheinheiten (GVE) und nicht in Köpfen gerechnet und es gab keine fachlichen Auflagen, sondern lediglich von ortsansässigen Jägern „gemachte“ Vorgabe, auf 50 Köpfe den Bestand zu halten. Entgegen der fachlichen Gutachten und der Nutzungsvereinbarung des Selzverbandes, der die genauen GVE festlegt. Da die Herde sehr jung aufgebaut ist (20-30 Kälber) sind die GVE alleine dadurch gering.
Der neue Beweider hält von vorneherein bereits 40 Hochleistungsmilchrinderbullen und will noch um 20 Tiere, bzw. 30 schwere Limousin aufstocken.

Dass von der Rinderherde bereits jetzt mind. 2 Bullen angeblich „genetisch“ humpeln und 3 eine infektiöse Hautkrankheit besitzen und augenscheinlich leiden, lässt für die Zukunft dieser „neuen Ära der Beweidung“ Finsteres vorausahnen.