Nabu im Selztal- ein lukratives Geschäftsmodell

Der Nabu finanziert sich über Spenden, staatliche Förderung, Mitgliedsbeiträge und über seine Nabu Agrar Umwelt GmbH sowie über Beweidungsprojekte als Ausgleichsmaßnahmen. Hierfür werden vom Land, von den Kommunen und/oder der EU Subventionen und/oder Fördergelder gezahlt.

Im Selztal interessierte sich der Nabu seit 2012 für die Flächen, da bereits absehbar war, daß es ab 2015 neue EU Subventionen für solche Beweidungsprojekte gibt und ab dann die Bewirtschaftung der Flächen Geld einbringt.

Der Nabu Oppenheim, nun Nabu Rhein-Selz, hat in diesem Bereich Flächen vom Selzverband kostenlos zur Verfügung gestellt bekommen. Statt sie selbst naturnah zu bewirtschaften, verpachtet Nabu sie an Landwirte gegen Bezahlung weiter. In einigen Fällen bekommt der Nabu, ohne entsprechende Gegenleistungen zu erbringen, widerrechtlich die Prämien, welche eigentlich den bewirtschaftenden Landwirten zustehen. Sollte es Probleme geben, so werden diese auf die „Unterpächter“ geschoben.

Zusätzlich erhielt der Nabu in der Vergangenheit vom Selzverband pro Monat Euro 250,00 ohne Gegenleistungen zu erbringen.

Im Zuge dieser Praxis werden Flächen des Selzverbandes, die im Laufe der Jahre mit 90% Aktion Blau Fördergeldern angekauft wurden, damit sie u.a. wegen der Nitratbelastung und Spritzmittelbelastung der Selz aus der intensiven Nutzung genommen werden können, weiterhin an konventionelle Landwirte als Acker verpachtet. Der Einsatz von Spritz- und Düngemittel geht also weiter.

Hierdurch ist die Gewinnspanne für Nabu höher als bei der eigentlich laut Pachtvertrag mit dem Selzverband geforderten Unterlassung von Düngung und dem Unterbleiben des Einsatzes von Spritzmitteln (Glyphosatproblematik, Nitrat/Spritzmittelbelastung Oberflächengewässer, Grundwasser, Insektensterben, Tötung von gefährdeten Bodenbrütern usw.).

Als „Argument“ gegen Grünland könnte falsch behauptet werden, daß Grünland zum Tausch für selznahe Grundstücke für Landwirte nicht mehr geeignet wäre, da diese weiterhin Ackerflächen benötigen. Dies ist jedoch falsch, vom rechtlichen Status kann auch eine als Grünland bewirtschaftete Fläche weiterhin den Status „Ackerfläche“ besitzen und nach einem Tausch wieder umgebrochen werden. Dies ist zwar nicht optimal, da Grünland generell in Rheinhessen selten ist, jedoch eine Möglichkeit alle Flächen, auch mögliche Tauschflächen als extensives Grünland zu bewirtschaften.

https://www.agrarheute.com/pflanze/gruenland/gruenlandumbruch-regeln-517744

Daß Nabu generell keine Probleme mit illegalem Grünlandumbruch besitzt ist an von ihm bewirtschafteten Flächen zu erkennen, die weiterverpachtet umgebrochen wurden, da dies für den Unterverpächter (Jäger, einzelne Landwirte) wohlgefallener ist.

Gesetzlich geforderte Neuanlage findet für diese Flächen nicht statt. Der Naturschutz ist ohnehin schon geschädigt, da neuangelegtes Grünland jahrzehnte benötigt um Auszuhagern um wieder eine (arten-)vielfältige Wiese/Weide zu sein.



Die Grünlandflächen werden daneben auch entgegen des Pachtvertrages teilweise bereits Anfang Mai gemäht, da hier hochwertiges Heu anfällt, welches die Landwirte an Pferdehalter teurer verkaufen können. Lediglich ein Landwirt bildet die Ausnahme hierbei und bewirtschaftet seine Nabuflächen später. Eine Mahd im Spätsommer wäre zwar für die Insekten und Amphibien und auch die Vegetation der Feuchtwiesen besser, das Mahdgut wäre jedoch nicht mehr so hochwertig, könnte nur an Rinder verfüttert und nicht mehr verkauft werden.

 

Gleichzeitig werden vom Nabu (seinen Unterpächtern) Flächen an Jäger verpachtet, die Wiesen umgebrochen haben um darauf Wildäcker anzulegen. Diese sind für den Naturschutz und die seltenen Vogelarten wertlos und versperren zudem den Übergang zwischen Wasserflächen und flach gemähtem Grünland. Durch ihren hohen Bewuchs (tw. eingesäte Neophyten) sind die Wildäcker nicht als Äsungsfläche für die Gänse geeignet und die Tiere weichen auf Ackerflächen aus. Hier ist die unnötige Schädigung von Landwirtschaftsflächen vorprogrammiert.

 

Aufgrund guter politischer Kontakte konnte sich der Nabu damals offiziell, heute immer noch inoffiziell vertreten durch S. Schuch, die Kontakte zur Kreisverwaltung Mainz-Bingen sichern.

Diese nimmt im Landwirtschaftsbereich gleichzeitig auch die Nabu Ortsgruppen im Kreis und auch die Nabu Agrar Umwelt GmbH rheinlandpfalzweit bei EU Subventionen ab.

Sanktionsrelevante Verstöße wie z.B. die Verletzung der Düngeverordnung, die Vermischung von konventionellen mit Ökorindern oder ein zu geringer Mindestbesatz (die Flächen bei anderen Beweidungsprojekten verbuschen tw.) bei anderen Beweidungsprojekten in Rheinland-Pfalz werden nicht geahndet.

Im EU Vogelschutzgebiet Selztal, speziell im NSG Hahnheimer Bruch, den Kernzonen mit dem großen Schilfgebiet, verschilfen die Flächen, da sie trotz vorhandener Fördergelder 2013 nicht gemäht wurden. Angeblich sei kein Schilfmäher zu finden, obwohl Lauba die entsprechenden Schilfmahdfahrzeuge (umgebaute Pistenraupe) besitzt und Arbeitszeit und -gerät zur Verfügung stellt.

Durch die Verschilfung größerer Flächen kommt es zu einem Einbruch der schützenswerten Vogelarten (z.B. Kiebitz, andere Watvögel), die eigentlich niedrig gemähtes Grünland benötigen. Graugänse weichen auf Wintersaat aus und verursachen dort unnötig Schäden und Akzeptanzprobleme bei Landwirten. Dem Nabu nahe stehende Jäger bekommen dann wieder die Abschußerlaubnis für die Gänse.

Wichtig wäre im Hahnheimer Bruch ein Bewuchs im Verhältnis von 1/3 Altschilf, 1/3 Seggenröhricht und 1/3 niedrig gemähtes Gras, wie es durch die Pflege durch die Rinder von Lauba anfangs gegeben war, als die Anzahl der Rinder noch entsprechend höher war. Für die Nutzung dieser nassen und unwegsamen Bereiche sind keine anderen Landwirte zu finden. Im Sinne des Naturschutzes hier der Verschilfung entgegenzuwirken, interessiert den Nabu offensichtlich nicht.


Die Wiesen, welche Landwirte vom Nabu pachten und weiterhin mit Dünge- und/oder Spritzmitteln bewirtschaften, sind für den Naturschutz nahezu wertlos. Die Fotos wurden letztes Jahr einmal im Frühjahr am gleichen Tag und einmal im Sommer am gleichen Tag gemacht.

Man sieht, dass durch die Düngung, den Einsatz von Herbiziden und das Abschleppen der Wiesen der Blühhorizont bereits im Frühjahr geschädigt wird. Insekten und Bodenbrüter werden großflächig vernichtet.

Durch die frühe Mahd auf den von Nabu betreuten Flächen gibt es zur gleichen Jahreszeit nahezu keine Blühpflanzen mehr, die Fläche ist, im Gegensatz zu einer beweideten Fläche, vollkommen gleichmäßig abgeerntet. Für Insekten gibt es nahezu keinen Lebensraum mehr, die Artenvielfalt verarmt deutlich und ist reduziert auf einzelne Grasarten. Als Alibi werden "Blühstreifen" angelegt, indem wiederum Grünland umgebrochen wird und dann Sonnenblumen eingesät werden, die praktisch keine Bedeutung für spezialisierte Insekten besitzen.

Durch den einmaligen Einsatz von Düngemitteln verändert sich eine Wiese meist um Jahre bis Jahrzehnte hin zur Artenverarmung, da schützenswerte Pflanzen auf Nährstoffarmut angewiesen sind. Wird gedüngt, so werden sie entweder direkt geschädigt oder von nährstofftoleranteren Arten überwuchert.

Mit dem einmaligen Einsatz von Herbiziden verändert sich ebenfalls die komplette Vegetation, nicht nur im aktuellen Jahr, sondern ebenfalls auf Jahre oder Jahrzehnte danach. Die Sukzession wird anstelle zu stabilen und artenreichen Grünlandbeständen hin zu monotonem und artenarmen Grünland entwickelt.

Da es selektive Herbizide gibt, die im Grünlandanbau eingesetzt werden, vernichten diese alle Zweikeimblättrigen (Blühpflanzen), die Konkurrenz wird zusätzlich über Jahre ausgeschaltet, da sich Einkeimblättrige (Gräser) massiv und flächendeckend durchsetzen.

Auf den Beweidungsflächen findet sich zur gleichen Zeit eine beachtliche Höhendiversität mit Stockwerkaufbau sowie ein reiches Blütenangebot mit unterschiedlichen Grünlandarten. Hier existiert ein wichtiger Lebensraum für Insekten (Heuschrecken, Wildbienen, Schmetterlinge usw.), außerdem ein Rückzugsgebiet für Bodenbrüter, Kleinsäuger und andere.

Das Foto zeigt die nahezu einzige Rückzugsfläche in der kompletten Gemarkung.

Seit Jahrzehnten unterblieben Düngung, Herbizideinsatz und Abschleppen. Daraus erwuchs eine reiche Artenvielfalt mit viele Zweikeimblättrigen (Blühpflanzen) im Gegensatz zu den wenigen Grasarten auf den Nabuflächen.

Diese 3 Bilder zeigen vom Nabu betreute Flächen:

  • Überschwemmungsflächen als Acker genutzt,

  • Wiesenumbruch

  • illegale Wildackeranlage direkt am Vogelschutzgebiet, Barrierewirkung für Gänse

Dieser sanktionsrelevante Verstoß wurde nicht geahndet, der Nabu erhielt weiterhin Subventionen für die Fläche.

 

Das letzte Bild zeigt die Ausbringung von betriebsfremdem Pferdemist auf staunassen bis überschwemmten Flächen, was einen Verstoß gegen die Düngeverordnung darstellt. Nitrat usw. wird in Grund- und Oberflächenwasser eingetragen. Auf Anfrage wurde mitgeilt, dass der Landwirt seinen Düngestreuer auf einer Bahn ausprobiert hat, obwohl mehrere Flächen betroffen und mehr als eine Bahn abgestreut waren. Auch dies stellt einen sanktionsrelevanten Verstoß dar, der nicht geahndet wurde.



Fazit:

Wie hier dargelegt, bereichert sich der Nabu nicht nur, sondern er ermöglicht durch die Verpachtung und Bewirtschaftung konventionell arbeitender Landwirte die Zerstörung der Landschaft, die er zu schützen vorgibt.